Interview zur Patientenverfügung im "Neues Deutschland"
Betroffenenverband plädiert für weitreichende Patientenverfügung


http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=103453&IDC=3
am 15.1. im "Neues Deutschhland"

2003 urteilte der Bundesgerichtshof, dass die Patientenverfügung in
der Sterbephase zu beachten ist. Ein Arzt darf danach einen Menschen
nicht künstlich am Leben erhalten, wenn dieser zuvor eindeutig
erklärt hat, dies nicht zu wollen - auch wenn er sich aktuell nicht
nicht mehr äußern kann. Seither wird das Thema heftig diskutiert. Wie
beispielsweise Psychiatrie-Erfahrene, oft von Entmündigung betroffen,
vorliegende Gesetzesvorschläge bewerten, darüber sprach mit René
Talbot
, Vorstandsmitglied der entsprechenden Bundesarbeitsgemeinschaft,
Peter Nowak.

ND: Schwarz-Rot will die Patientenverfügung gesetzlich regeln. Hierzu
gibt es mehrere Anträge im Parlament. Wie unterscheiden sie sich?
Talbot: Ein SPD-Gesetzentwurf schlägt vor, dass eine
Patientenverfügung »unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung«
generell bindend sein soll. Nur bei Zweifeln am mutmaßlichen
Patientenwillen entscheide das Vormundschaftsgericht«. Laut einer
Vorlage des CDU-Rechtspolitikers Wolfgang Bosbach soll eine
lebenserhaltende medizinische Maßnahme nur abgebrochen werden dürfen
»bei irreversiblen Grundleiden, die trotz medizinischer Behandlung
einen tödlichen Verlauf genommen haben«, oder bei Menschen, die über
lange Zeit ohne Bewusstsein sind und dieses »mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit« niemals wiedererlangen werden. Ein
dritter Entwurf aus Reihen der SPD-sieht eine noch größere
Einschränkung des Patientenwillens vor.

Ist abzusehen, wie die Entscheidung ausgehen wird?
Das ist noch völlig offen. Da für diese Frage der Fraktionszwang
aufgehoben wird, gibt es in allen Parteien Anhänger der
unterschiedlichen Entwürfe. Abzusehen ist bisher nur, dass SPD und FDP
wohl mehrheitlich einer weitergehenden Auslegung des Patientenwillens
zustimmen werden, während ihn die Union mehrheitlich wohl auf die
Sterbephase begrenzen will. Bei den Grünen und der Linkspartei ist
keine eindeutige Positionierung zu erkennen.

Wie ist Ihre Position als Betroffenenorganisation?
Wir fordern, dass die Patientenverfügung prinzipiell und unabhängig
von dem Krankheitsstand gültig sein soll. Es ist Konsequenz des
Selbstbestimmungsrechts des Erwachsenen und somit der Würde des
Menschen. Das ist auch der Wunsch vieler Menschen, mit denen wir zu tun
haben. Wir empfehlen ihnen, an jeweils alle Bundestagsabgeordneten des
Bezirks Briefe zu schreiben, in denen sie diese Position deutlich
machen.

Sind die Befürchtungen mancher Kritiker übertrieben, dass durch eine
weite Auslegung der Patientenverfügungen die Tötung auf Verlangen
legalisiert werden könnte?
Bei dieser Argumentation wird der vermeintliche Lebensschutz gegen das
Recht auf Selbstbestimmung ausgespielt. Dabei wird übersehen, dass die
Befürworter einer weiten Gültigkeit der Patientenverfügung weder
implizit noch explizit eine Sterbenachhilfe unterstützen. Das
Lebensrecht wird von ihnen nicht in Frage gestellt. Sie sind, wie wir,
eindeutig gegen eine Tötung auf Verlangen. Daher stehen sich bei
dieser Debatte nicht der Schutz des Lebens und die Autonomie des
Patienten gegenüber. Es geht vielmehr um eine Lebenspflicht versus
Autonomie.

Es gibt auch Kritiker, die wegen der NS-Morde vor einer Aufweichung des
Lebensschutzes warnen.
Die Nazis haben für den systematischen ärztlichen Massenmord an
Wehrlosen den euphemistischen Begriff Euthanasie benutzt. Bis heute
wird er bis in die Fachliteratur weiterhin verwendet. Dabei handelt es
sich um eine besonders perfide Verdrehung der historischen Tatsachen,
denn diese Morde geschahen ja gerade gegen den Willen der Betroffenen
und sollten nur in der Nazi-Vertuschungsstrategie als »Tötung auf
Verlangen« dargestellt werden.

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