Veröffentlicht in der Zeitschrift "Streetworker" - Ausgabe Winter 2004 - ISSN 1483 - 2857

René Talbot

Berichte aus der Wirklichkeit

Vorab möchte ich einige Quer zur üblichen politischen Korrektness liegende Bemerkungen äußern.
erstens: Ich bin für ein Koalitionsangebot an den Papst.
Denn a) hat er uns bei seiner Audienz am 30. November letzten Jahres gesegnet, Fritz und mich, Fritz hat sogar noch das Tonbanddokument davon und
b) müssen wir ihm als Bündnispartner behilflich sein, daß er die Kirche aus der Umklammerung der psychiatrischen Inquisitoren befreit. Schließlich hängt die Kirchengeschichte davon ab, ob Heiliggesprochene von Psychiatern für verrückt erklärt, zwangszubehandeln und ihrer Heiligkeit beraubt werden können wie zum Beispiel die halluzinierende Jean d´ Arc. Dann können Päpste nicht mehr unfehlbar sein, sie werden zum Büttel der Psychiatrie.

zweitens: Ich bin gegen die Dämonisierung des staatlichen Sparens, denn unter Sparzwang muß sich Politik viel präziser zu Interessen bekennen. Das macht sie transparenter und erleichtert Demokratie. Und sie muß in dieser Situation, wenn das Volk schon das Gürtel enger schnallen soll, im Tausch dafür etwas anbieten. Da ich einem Faschismus letztendlich die Möglichkeit einer erneuten Machtergreifung abspreche, sehe ich die Chance, daß wir uns statt mehr Autoritäten und Bestrafungen, ein mehr an Freiheit, einhandeln können. Es kommt in der momentanen Situation darauf an, der ökologischen Ideologiefalle zu entkommen und soziale Phantasie zu entwickeln. Wie wäre es zum Beispiel mit der Aufhebung der Zwangsbehandlung oder mit dem Ende des Arbeitszwangs?

Mit den folgenden Fällen soll präzise herausgearbeitet werden, wie das wesentliche Paradigma der Psychiatrie, Gewalt gegen Menschen ist, die sie zu Patienten definiert hat, um mit der Maskierung von Hilfeleistung menschenverachtendes Quälen zu legitimieren. Welche psychische Struktur diesenTätern zugrundeliegt, mögen die Psychologen klären. Ein Begriff aus dem Jargon des Nazi-Terrorregimes, die „Schutzhaft", charakterisiert die Situation präzise.


Der Fall Dr. Lichtenberger:
Wie ein Mensch zum Patienten definiert wird
"Hier liegt 'ne Leiche 'rum - die haben hier einen umgebracht, ich rieche es", das waren die ersten Gedanken als Johann von Leyden das erste Mal eine psychiatrische Station in der Reformpsychiatrie Bremen Ost betrat. "Kommen Sie mal mit ins Arztzimmer," sagte Dr. Lichtenberger als sie sich im Aufenthaltsraum das erste mal begegneten. Ein für verrückt erklärter sog. Patient - er war Herrn von Leyden völlig unbekannt - wollte bei dem Gespräch im Arztzimmer dabei sein und folgte ihnen.

Heute weiß Herr von Leyden, wie dumm es war, Dr. Lichtenberger dorthin zu folgen und etwas von seiner Poesie vorzulesen.
"Sie sind ein Fall für die Station" war dessen Antwort. Diese Worte sind die Gewalt. Der mitgekommene "Patient" verstand die Gewalt dieser Worte und reagierte, als Herr von Leyden ihn bat: "Du bist stark, zeig deine Stärke".

So ungerecht kann Medizin sein - Herr von Leyden hat den "Patienten" wieder beruhigt, als der seine Stärke zeigte und auf den Arzt losging. Dessen Antwort - der Alarm an den Pfleger-Schläger Eingreifftrupp. Ein kurzer Kampf und die medizinische Macht hat sich durchgesetzt und nimmt beide fest. Nicht ganz ohne Verluste - auf der geschlossenen Station können sie sich beide in Notwehr noch einmal freikämpfen und eine weitere inzwischen herbeigeeilte Stationsärztin bekommt bei dem Kampf einen Schlag ins Gesicht ab und blutet. Dafür werden die beiden sofort abgestraft - angeschnallt an allen Vieren, und dann die Spritze. "Jetzt murksen die dich ab", hat Herr von Leyden die Geschichte mit der Leiche im Sinn. Angeschnallt im Bett (Klingel gibt's nicht) - eingesperrt ins Zimmer auf der geschlossenen Station, dämmert er weg. "Essen ist leider schon vorbei" bekommt er als Antwort, als zufällig jemand von Pflegepersonal mal reinschaut, er hungrig aufgewacht ist und angefesselt nur noch ins Bett machen kann.


Der Fall Chefarzt Prof. Dr. Maurer,
Oberarzt Dr. Jens Wenke
Die Fürsorgepflicht der Psychiater füreinander und ihre absurden Konstruktionen
Am 7.5.94 begibt sich Herr von Leyden zwar genötigt, aber freiwillig zur Beobachtung als sog."Patient" in die psychiatrische Klinik der Goethe Universität Frankfurt am Main. Er wird sofort auf der Geschlossenen untergebracht. Oberarzt Dr. Jens Wenke ist sich sicher: gefährlich wegen guter Fassade und kündigt die richterliche Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung an. (Bitte lassen Sie sich die psychiatrische Diagnose "Gute Fassade" auf der Zunge zergehen: jemand scheint nur normal, ist aber in Wirklichkeit verrückt, im psychiatrischen Denken gibt es eine Normalitätssimulation die für verrückt erklärt werden kann; dies ist ein Bericht aus dem psychiatrischen Alltag, um es noch einmal zu betonen) Unter diesen Umständen widerruft Herr von Leyden sofort die Freiwilligkeitserklärung und macht sich aus dem Staub. Er hat besseres zu tun und wird weder irgendwo auffällig, geschweige denn gefährlich.
Eine Diagnose mit brutalen Folgen, wenn er nicht getürmt wäre - Körperverletzung durch Fixierung, zwangsweises Niederspritzen, monatelanges Eingesperrtsein und vielen Kosten bei der Krankenkasse.
Verantwortlich:
Oberarzt Dr. Jens Wenke

8 Wochen danach:
Den Abflug in die USA stoppt die Ausweiskontrolle des Bundesgrenzschutzes wegen einer Fahndung nach Herrn von Leyden. Auf der Flughafenwache verordnet der Fahndungscomputer den Anruf beim diensthabenden Oberarzt der Psychiatrie; dessen Anweisung an den BGS Beamten: „Wenn der von Leyden sich nicht auffällig benimmt, können sie ihn laufen lassen." Der BGS Beamte schüttelt den Kopf und zweifelt am gesunden Menschenverstand. Auch ihm war nicht klar, welche Folgen eine Psychiatrische Diagnose hat - 8 Wochen Fahndung. Und was heißt auffällig? Ein Verbot des Karnevals?
Herr von Leyden wendet sich an die Leitung der Universitätsklinik, und bekommt im weiteren Verlauf der Korrespondez auf die Frage nach dem Namen des Oberarztes, der ihm entfallen war, von Chefarzt Prof Dr. K. Maurer folgende Antwort:
„...Wir bitten Sie ebenfalls um Verständnis, daß wir den Namen des diensthabenden Arztes bzw. Oberarztes nicht nennen, nämlich im Interesse unserer Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter..."

An erster Stelle der Universitätspsychiatrie steht also die Fürsorgepflicht der Ärzte füreinander. Der "Patient" soll auf der geschlossenen Station nicht einmal das Recht haben, den Namen des für eine Zwangseinweisung verantwortlichen Arztes zu erfahren, der verantwortliche Arzt wird wie zu einem I.M. Oberarzt - mit zu schützendem Klarnamen. Erst durch eine Strafanzeige und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konnte Herr von Leyden den Namen dieses Oberarztes 2 ½ Jahre danach erfahren.


Der Fall Chefarzt Dr. Becker, Karl Bonhoeffer Nervenklinik,
Die Drohungen bei Machtverlust.
Am 26.11.96 ca. gegen 16.00 Uhr findet nach der Flucht von Jürgen Unger aus der Zwangsbehandlung in einer geschlossenen Abteilung der Karl Bonhoeffer Nervenklinik folgendes Telefongespräch statt. Durch einen Lautsprecheinstellung des Telefons kann von mehreren Anwesenden im Werner-Fuß-Zentrum bezeugt werden, daß der über die Flucht von Herrn Unger aufgebrachte Dr. Becker droht:
„Wenn er Herrn Ungers habhaft werde, werde dieser 3 Wochen lang zwangsgespritzt und komme 3 Wochen lang nicht an die frische Luft."
Herr Unger gelingt es, sich der polizeilichen Fahndung durch zwei Hotelaufenthaltstage zu entziehen. Während dieser zwei Tage erwirkt Herr Becker ohne die Möglichkeit einer Anhörung durch den Betroffenen da er ja die Behandlung abgebrochen hat, eine Verlängerung der Zwangseinweisung. Wie ist Dr. Beckers Verhalten anders als durch einen Sieg Heil Wahn zu erklären?
Herr Ungers kann inzwischen mit dem Schlüsseldienst seine eigene Wohnung aufbrechen, da ihm alle Schlüsssel in der Psychiatrie abgenommen worden waren, und seine Mutter erreicht in einem Gespräch mit einem Kriminalpolizeikommisar, daß die Fahndung ausgesetzt wird, wenn Herr Ungers zu seiner ambulant behandelnden Ärztin Frau Dr. Richert geht. Diese verschrieb ihm Psychopharmaka, die Herr Unger aber nur vorgeblich einnahm und so kann er die drei Wochen bis zum Ende des Zwangsunterbringungsbeschlusses in Freiheit abwarten.


Der Fall Dr. Teiss,
Psychiatrie, die diskrete Gewalt
Vorausschicken möchte ich, daß das Urban Krankenhaus in Kreuzberg ist, dieser Bezirk einen Grünen Bürgermeister hat und politisch die Verwaltung der Psychiatrie in Berlin auf Bezirkseben umgesiedelt wurde. Die Grün Alternativen sind in der Psychiatriefrage offensichtlich verantwortlicher Teil der hermetischen Machtstrukuren geworden.



Gedächtnisprotokoll der Vorfälle des Donnerstag, 16.1.97 im Urbankrankenhaus

Da ich am Mittwoch von Hans-Günther Brauns Zwangseinweisung erfahren hatte, besuchte ich ihn ca. gegen 15.45 auf der geschlossenen Station 4 im Altbau Haus 4 des Krankenhaus am Urban in Berlin.

Gegen 16.30 war Herr Braun und ich auf seinem Einzelzimmer und unterhielten uns. Der Pleger Gabriel kam herein und kündigte die Medikamention an. Er erklärte, daß Herr Braun gespritzt würde und ich das Zimmer verlassen solle und ging wieder hinaus. Herr Braun erklärte mir daraufhin, daß er wolle, daß ich bei der Zwangsbehandlung - dem Spritzen des Patienten gegen seinen erklärten Willen- als Zeuge zugegen sein solle. Herr Braun hatte erklärt, daß das Spritzen gegen seinen Willen vorher durch Fixierung mit aller Gewalt durchgesetzt wurde und er durch mein Zeugnis belegen wolle, daß er zwangsbehandelt wird, auch wenn er sich nicht körperlich wehrt, um eine Fixierung zu vermeiden.
Herr Gabriel und Stationsarzt Teiss betraten das Zimmer und wir beide erklärten, daß ich als Zeuge der Zwangsbehandlung anwesend sein wolle bzw. aus Herrn Brauns Sicht solle. Der Arzt erwidert, daß ich den Raum verlassen solle. Ich verteidigte meinen Anspruch, als Zeuge und menschlicher Beistand anwesend sein zu wollen, und verwieß auf den Willen des Patienten, was der Arzt dann zu verbergen habe. Herr Teiss: „Bitte verlassen sie jetzt das Zimmer, ich mache hiermit von meinem Hausrecht Gebrauch, Sie können draußen warten."
Ich überlegte, diesen Vorfall durch die Polizei dokumentieren zu lassen. Da mir dafür eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gedroht hätte, und ich Herrn Braun möglicherweise nicht mehr hätte besuchen können, verwarf ich die Möglichkeit, durch Sitzenbleiben und den Verweis, die Polizei solle mich des Zimmer verweisen, die Situation weiter zu eskalieren und gehorchte.
Nachdem ich das Zimmer wieder betreten durfte, war Herr Braun von der Spritze wie benommen, und ich mußte wegen dieser Vergewaltigung sehr weinen.



Der Fall Oberarzt Dr. Bresser und der Ärztlicher Direktor des Urban Krankenhaus Dr. Fabrizius
Die Spontanheilung

Die Ereignisse: Am Montag den 20. 1. ´97 wurde um 14.00 Uhr die richterliche Anhörung wegen der Zwangseinweisung von Hans-Günther Braun nachgeholt. Für den Richter war der Fall schnell klar: der Patient ist zwar psychisch krank, aber wenn er freiwillig seine Medikamente nehmen will, bereitwillig sich im Krankenhaus auf einer offenen Station behandel lassen will, keinen bedroht und lammfromm wie Christus in dem Gespräch einen in seiner Situation völlig reflektierten Menschen repräsentiert, darf eine Zwangeinweisung nicht mehr aufrechterhalten werden.
Entsprechend fällt er sein Urteil.
Das freut Herrn Braun, und er möchte mit seinem Besuch die wiedergewonnen Freiheit mit einem Spaziergang feiern.
Auf der geschlossenen Abteilung 4, muß dazu natürlich die Tür aufgeschlossen werden, und da das Personal aus welchen Gründen auch immer, nicht bereit ist, die Tür zu öffnen, wird der Oberarzt Dr. Bresser geholt.
In Kenntnis der neuen rechtlichen Situation, hätte er sich freuen können, einem Patienten ohne die Gewalt eines Freiheitsentzugs zu begegnen.
Aber was tut er: Er versucht eine Erpressung: Wenn Sie jetzt mit Ihrem Besuch einen Spaziergang machen wollen, müssen wir Sie, Herr Braun, sofort entlassen, was dann auch geschieht.
Mit dieser Erpressung hat der Oberarzt ganz klar bewiesen, daß es ihm nie und nimmer um irgendwelche "Therapie"bemühungen seiner Stationsärztin Frau Dr. Schlechter ging. Sie hatte nur wenige Minuten vorher gegenüber dem Richter dringend dazu geraten, die hohe Medikation von Herrn Braun in der therapeutischen Betreuung eines Krankenhauses fortzusetzen und wollte dazu die Unterbringung auf einer offenen Station organisieren.
Dr. Bresser ging es offensichtlich ausschließlich darum, den Patienten in seiner Gewalt zu behalten, wenn er ihm so absurde Vorschriften machen will, daß er als freiwillliger Patient entlassen wird, wenn er einen Spaziergang machen will. Bewegung tut doch gut nach so einem Käfigaufenthalt
Am Tag nach der Entlassung passierte folgendes: die Stationsärztin der geschlossenen Station 4, Frau Dr. Schlechter, die am Tag zuvor noch von ihrer dringend erforderlichen Hilfe überzeugt war, erteilte Hans-Günther Braun ein 4 wöchiges Besuchsverbot dieser Station, als er seine Mitpatienten vom Tag zuvor besuchen will. Am 7.2. bekommt er von Oberarzt Dr. Bresser sogar ein Hausverbot für das gesamte Gelände der Urban Psychiatrie.
Damit ist bei Herrn Hans-Günther Braun ein seltenes Wunder geschehen - eine Spontanheilung, wie sie sonst doch nur in Lourdes vorkommen soll: kann er nun wegen des Hausverbots in dieser Klinik nie mehr mißhandelt werden?

Was sagt der ärztliche Direktor des Urban Krankenhaus Dr. Fabrizius zu dem Vorgehen seines Oberarztes? Er erklärt zur ärztlich psychiatrischen Indikation, daß im Urbankrankenhaus Herrn Braun nur mit freiwilliger Käfighaltung zu helfen sei! Das ist also der medizinische Stand der Psychiatrie unter Grüner Verantwortung.

Aber es kommt noch besser:
Selbst das Recht, sich photographieren zu lasssen, ist in der Psychiatrie des Urbankrankenhaus nur durch Beschlagnahmung des Films als Beweismittel durch die herbeigerufene Polizei und um den Preis einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu verteidigen.


Der Fall Frau Dr. Horstmann
Wie eine Psychiaterin über ihre Machtbesessenheit die medizinische Versorgung eines Ordnungshüters vergißt. Eine Groteske
Gedächtnissprotokoll vom letztem Samstag, dem 21.6. 1997, Beginn 17.36 Uhr
Wen die Vorgeschichte interessieren sollte, ich erzähle sie gerne auf Nachfrage.

Ernst Adolph und ich gehen ins Urban Krankenhaus Station 4, um Herrn Belli zu besuchen. Wir treffen am Eingang Hans-Günther Braun, der allerding wegen eines Hausverbots und der Anwesenheit von Pfleger Gabriel, der ihn kennt, bedenken hat, an dem Besuch der Station teilzunehmen. Er verfolgt das Geschehen von vor der Glaseingangstür aus. Nach ca. 10 Minuten warten, klingeln wir und Herr Adolph und ich bekommen gegen 17.45 von einer Pflegerin Einlaß (dunkles Kleid, ca 1,65 groß). Ernst Adolph fragt sie sofort nach einem Gespräch mit dem Arzt und zeigt seine Bevollmächtigung als Betreuer. Das ginge nicht, war ihre Antwort. Der uns bekannte Pfleger Gabriel trat hinzu, dem wir ebenfalls unser Verlangen vortragen, den Arzt von Herrn Belli zu sprechen. Auch er sagte dies ginge nicht, da es Samstag wäre.
Herr Belli kam hinzu und bat uns auf sein Einzelzimmer. Er zeigte uns unmittelbar seine Einspritzverwundungen und klagte über heftige Schmerzen und daß die Spritzen gegen seinen erklärten Willen verabreicht werden. Widersatand könne er nicht leisten, da er sonst grausam fixiert würde und zeigte uns die eben abgeheilten Wunden von der Fixierung auf dieser Station ca. 20 Tage zuvor.
Herr Gabriel erscheint in der Tür und wir bitten ihn erneut den verantwortlichen Arzt zu rufen. Er verweist auf den Oberarzt am nächsten Montag. Ich protestiere gegen die zwangsweise Medikation, da Herr Belli weder widerständig noch gefährlich sei, ist diese Maßnahme unserer Ansicht nach Körperverletzung. "Für die Verantwortung ist nur der Oberarzt zuständig", anwortet er. Auf Nachfragen akzeptiert Herr Gabriel, daß es einen verantwortlichen Arzt im Krankenhaus gäbe, aber er weigert sich ihn zu rufen, da er keinen Anlaß dafür sehe.
Daher sieht sich Herr Adolph zu einer Beweissicherung der Körperverletzung durch Photographieren gezwungen und macht auf ausdrücklichen Wunsch von Herrn Belli mit Blitzlicht mehrere Photos von den Verletzungen. Herr Belli streckt dafür extra seine Arme deutlich hervor.
Kurz darauf erscheint Herr Gabriel und fordert uns auf die Station zu verlassen, da er das Hausrecht habe. Er untersagt das Photographieren. Ernst Adolph und ich erklären, daß wir auf den Arzt warten, da nur er ein Besuchsverbot während der Besuchszeit aussprechen könne. Herr Adolph weist nochmals aiuf seine Bevollmächtigung hin. Herr Belli klagt über die starke Schmerzen, die durch die Medikation hervorgerufen wurden und bringt allen Anwesenden deutlich diese erheblichen Schmerzen zum Ausdruck, auf die Herr Adolph den Pfleger Gabriel ausdrücklich hinweist. Aus diesem Grunde besteht Herr Adolf darauf, daß ein verantwortlicher Arzt hinzugezogen werde und daß er als Bevollmächtigter einen Anspruch auf Befolgung dieser Forderung habe. Deshalb bittet er Herrn Gabriel, die Polizei und den Arzt zu holen. Wir weisen Herrn Gabriel auf seine Verantwortung hin, wenn er den Arzt nicht holt und das Gespräch verweigert.
Herr Belli weint sehr und macht einen äußerst verzweifelten Eindruck, der mich zu Tränen rührt, und ich versuche ihn durch Streicheln zu beruhigen. Er umarmt mich und fleht mich um Hilfe an.
Ca. 5 Minuten später kommt die Ärztin. Auf Nachfragen erfahren wir, daß es sich um Frau Dr. Horstmann handele. Ich bitte sie sofort zu den Schmerzsymthomen in Folge der Zwangsmedikation von Herrn Belli Stellung zu nehmen. Herr Adolfph bittet um Auskunft über die Art der Medikation. Sie verweigert jede Stellungnahme.
Herr Adolph weist erneut auf seine schriftliche Bevollmächtigung hin und daß er nur gekommen sei, um ein Gespräch mit dem verantwortlichen Arzt zu führen. Frau Dr. Horstman dagegen erteilt uns ein Hausverbot und fordert die Herausgabe des Films. Ich frage sie, ob sie außerhalb der Station bereit wäre mit uns zu sprechen. Dies verneint sie und besteht darauf, daß Herr Adolph und ich das Haus verlassen sollen. Darauf verlangen wir erneut die Anwesenheit der Polizei und begründen, daß Herr Belli zu Unrecht zwangsweise gespritzt wird und verweisen auf die überdeutlichen Verletzungen und Schmerzsymthome des Patienten Belli, denen eine offensichtlich schwere Peinigung zu Grunde liegt, für die Herr Adolph Polizeipflichtigkeit erkannte. Auf mein Nachfragen verweigerte die Ärztin Frau Horestmann erneut das Gespräch außerhalb der Station.
Nunmehr versichterte uns die Ärztin, daß die Polizei gerufen sei und demnächst komme. Bald darauf erscheinen zwei Polizisten, die uns zum Gespräch in den Gang der Station bitten, ohne im Geringsten den um Hilfe flehenden Patienten sowie unseren Notruf zu beachten. Vielmehr unterstützen sie das Verlangen der Ärztin, daß Herr Belli, der zu dem Gspräch mitkommen wollte, von uns getrennt werde. Die auf dem Gang der Station folgende Unterweisung durch einen der Beamten (Dienstnummer 00716) war überflüssig, da wir uns nicht weigerten die Station zu verlassen, sondern unser Notruf diente der unserer Ansicht nach unterlassenen Hilfeleistung und drohenden Fortsetzung der Körperverletzung Herrn Bellis abzuhelfen. Herr Adolf wies darauf hin, daß Herr Belli die letzten 14 Tage in Frankfurt Oder in ärztliche Betreuung war und durch ein Gutachten der dortigen Ärztin weder für eigen noch fremdgefährdend beurteilt wurde, wie mir der Anwalt von Herrn Belli , R.A. Pohl mitgeteitl hatte.
Weiterhin weise ich darauf hin, daß Herr Belli in Frankfurt völlig zwanglos gelebt hat und auch hier weder die Ordnung der Station gestört hat noch aggressiv war. Deshalb seien das zwangsweise Spritzen unrechtmäßig und es gebe dafür keine legale Begründung, sondern es sei Körperverletzung, wie wenn an dem Blut eines Patienten ohne seine Einwilligung ein AIDS Test gemacht werde. Dieser Tatbestand bleibt unbestritten von dem medizinischen Personal der Station 4.
Der Polizist bietet eine Nichtfeststellung der Personalien und die Nichtanzeige eines Hausfriedensbruchs im Tausch gegen die Vernichtung des Filmdokuments an.
Daraufhin reichen Herr Adolph und ich wortlos unsere Identitätsnachweise den Polizisten. Herr Adolph verlangt eine Strafanzeige gegen die Ärztin Frau Horstmann und unbekanntes verantwortliches Krankenhauspersonal. Der Polizist wollte auf Vernichtung der Photos bestehen. Auf meinen Einwand, daß er damit die Vernichtung eines Beweises begehen würde, ließ er von diesem Verhaben ab und erklärte sich zu einer Beschlagnahmung des belichteten Films bereit. Der Polizist schien sehr verwirrt, da er fragte auf welchem Planet er gelandet sei, und ob das hier die Erde sei. Während Herr Adolf die Kamera zum Rückspulen vorbereitet, verlor der Polizist die Kontrolle über sich und rempelte Herrn Adolf drei mal mit seinem Bauch, so daß Herr Adolf mehrere Schritte zurückweichen mußte. Er mußte den Eindruck gewinnen, daß der Polizist ihn provozieren wollte. Auf Herrn Adolfs Ruf, "fassen sie mich nicht an", ließ das Muskelpaket von der bereits ergriffenen Kamera ab und erwiderte abfällig, er sei schließlich nicht schwul und sagte zu mir, ich solle dem Greis mal sagen, daß er sich beeilen solle.
Nachdem Herr Adolf den Film zurückgespult und herausgegeben hatte, verließen wir gemeinsam mit den Polizisten die Station und bekommen nach einer Funküberprüfung die Identitätsnachweise zurück, eine Bestätigung der Beschlagnahme des Films und die mündliche Bestätigung, daß die Strafanzeige gegen das ärztlich verantwortliche Personal aufgenommen sei. Die schriftliche Niederlegung erfolge auf der Wache.

Nach allem was vorgefallen ist, hätte die Ärztin sich um den schmerzgepeinigten Patienten und den offensichtlich verwirrten und aggresiven Polizisten kümmern müssen, statt unsere Hilfeleistungren und Beweissicherungsbemühungen zu behindern. Die Ärztin hat mit dem Hausverbot nur bewiesen, daß es ihr ausschließlich an einer Verdunkelung der Klinikgewalt im Urbankrankenhaus gelegen war.


Zum Abschluß der Fälle: Dr. Lehmkuhl und sein semantisches Problem
Herr Dr. Lehmkuhl versteht sich hier in Berlin als die graue Eminenz der fachlich-politischen Autorität. Wegen Sparzwangs sind nun die Enthospitalisierungsprojekte ins Rutschen gekommen, und Staatssekretär Orwat steuert die Senatorin aus Dr. Lehmkuhls psychiatriepolitischem Fahrwasser des fachlichen Konsens.
Also soll jetzt ein "Aktionsbündnis Psychisch Kranke" auf die politische Betteltour gehen.
Und bei so einem Aktionsbündnis sollte zwischen lauter Profis und einem ärztegläubigen Angehörigenverband doch wenigstens auch ein Vertreter des Landesverbands Psychiatrie-Erfahrener dabei sein.
Nun haben die Psychiatrie-Erfahrenen sich eben als solche definiert und bewußt nicht als psychisch Kranke und fordern in dem Gründungsaufruf genau diesen Wortaustausch. Das ist für Herrn Lehmkuhl unerträglich, denn obwohl die Mehrheit der versammelten Organisationen sich mit diesem Wortaustausch arangieren kann, erklärt er das nächste Mal, daß er lieber auf den Landesverband verzichtet, als den Begriff psychisch Kranke aufzugeben; Schulterschluß, DGSP, und die anderen Sozialjodler dürfen unter sich bleiben, um für die psychisch Kranken zu kämpfen.
Good by Sozialpsychiatrie, Selbstversorgung der Versorger.


Ach übrigens, wußten Sie schon, daß der Kläger gegen die Kruzifixe in den Bayerischen Schulen dafür erst mal in die Psychiatrie zwangeingewiesen wurde?
Da hat der Staat in vorauseilendem Gehorsam wieder versucht, der Kirche mit Einsatz körperlicher Gewalt ihre geistige Kraft zu sichern.
Man merkt, daß die Bayern den Verlust ihres verrückten Königs durch einen Psychiater immer noch nicht verarbeitet haben.

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